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Die Lehrpersonen, die bereits in der dritten Gruppe der Schulranglisten der italienischsprachigen Schulen mit dreijähriger Gültigkeit eingetragen sind und dabei sind, einen Lehrbefähigungskurs SLK oder UBK abzuschließen, werden auf Anfrage in einem Verzeichnis eingetragen, das einem absoluten Vorrang für die Unterzeichnung von befristeten Verträgen aus der dritten Gruppe der Schulranglisten gibt. Die Lehrpersonen werden aufgrund der Bewertungstabelle der dritten Gruppe eingereiht. Das Verzeichnis wird nach dem Verzeichnis laut Art. 26, Absatz 2, des Beschlusses der Landesregierung 661/2015 verwendet.