(1) Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung ihrer Familien beginnt so früh wie möglich; sie beruht auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten.
(2) Das Land fördert Initiativen zur Sensibilisierung, Information, Bildung, Begleitung und Beratung, sowie Selbsthilfeinitiativen für werdende Eltern und Familien.
(3) Das Land unterstützt die Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, um deren Recht auf eine selbstbestimmte Gestaltung ihrer Sexualität, auf Familiengründung und Elternschaft zu fördern.
(4) Das Land fördert: