1. Die Messeveranstaltungen werden je nach Merkmalen in folgende Arten eingeteilt:
a) Allgemeine Messen: ohne Begrenzung der Warenbereiche, öffentlich zugänglich, auf die Ausstellung und den allfälligen Verkauf ausgerichtet, auch mit sofortiger Lieferung der ausgestellten Waren und Dienstleistungen,
b) Fachmessen: begrenzt auf einen oder mehrere homogene oder im Zusammenhang stehende Warenbereiche, Branchenvertretern vorbehalten, das Publikum ist gegebenenfalls als Besucher zugelassen, auf die Präsentation und Absatzförderung der ausgestellten Waren und Dienstleistungen ausgerichtet, die Verkaufsverhandlungen erfolgen nur nach Muster,
c) Verkaufsausstellung: begrenzt auf einen oder mehrere homogene oder im Zusammenhang stehende Warenbereiche, den Branchenvertretern vorbehalten und öffentlich zugänglich, auf die Förderung des Absatzes oder auch den Verkauf der ausgestellten Waren ausgerichtet.