1. Die zugelassenen Kosten laut Punkt 3 werden folgendermaßen finanziert:
a) bis zu 500,00 Euro pro Tier für den Ankauf von Zuchtebern,
b) bis zu 400,00 Euro pro Jahr für die Haltung von Stieren in öffentlichen Sprungstellen,
c) bis zu 200,00 Euro pro Tier für die 100-Tage-Leistungsprüfung von Erstmelkkühen, die von Teststieren abstammen, welche die Zuchtkommission des Herdebuchs oder des anagrafischen Registers zugelassen hat.