(1) Es wird der Beitrag für Vertragsbeistand eingeführt, der an die Gewerkschaftsorganisationen überwiesen wird, welche den vorliegenden Vertrag unterschreiben, und zwar in der Höhe und in der Art und Weise, wie dies in den Bestimmungen des SKV angegeben ist. Der Vertragsbeistand beträgt 0,40 % des staatlichen Mindestlohns, des Landesergänzungslohns und des 3. Elementes. Der Einbehalt erfolgt durch den Arbeitgeber.
(2) Der Gesamtbetrag wird monatlich auf die Kontonummer 720600 der Südtiroler Landessparkasse der Autonomen Provinz Bozen, Zweigstelle 3 überwiesen. Die Summe wird von den Vertretern der Gewerkschaften, welche den vorliegenden Landeszusatzvertrag unterzeichnen, aufgeteilt.