Zum Ausleseverfahren von Praktikumsverantwortlichen sind zugelassen:
Deutsche Abteilung/Kindergarten:
a) Kindergärtnerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol, welche mindestens fünf Jahre effektiven Dienst mit gültigem Studientitel als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol aufweisen;
b) Kindergärtnerinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol mit Besitz der Eignung für die Arbeit als Kindergärtnerin, welche mindestens zehn Jahre effektiven Dienst als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten mit gültigem Studientitel aufweisen.
Ein Dienstjahr entspricht mindestens 210 Tagen. Es werden alle effektiven Arbeitsjahre mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 50 Prozent eines Vollzeitarbeitsverhältnisses gezählt.
Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu dem oben genannten Ausleseverfahren ist der Nachweis von wenigstens zwei der folgenden drei Voraussetzungen:
a) Mindestens vier der oben genannten Dienstjahre wurden in den letzten zehn Jahren geleistet,
b) Ausbildung als Tutorin und Erfahrung als Tutorin im Kindergarten im Rahmen des Laureats- bzw. Masterstudiengangs Bildungswissenschaften oder Erfahrung als Praktikumsverantwortliche an der Fakultät für Bildungswissenschaften;
c) Portfolio zum Nachweis der Mitarbeit bei Initiativen zur Weiterentwicklung der Bildungsarbeit im Kindergarten auf Sprengel- oder Landesebene. Diesem Portfolio können auch Empfehlungsschreiben von Führungskräften des Kindergartens beigelegt werden.
Die Prüfungskommission überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung der Bewerberinnen zum Ausleseverfahren.