Es muss ein geeignetes EDV System (sowohl Hard- wie Software) zur Anwendung kommen. Eine Minimalinformation an Daten muss darin enthalten sein (anagraphische Daten, Sportart, Fälligkeit, Information über Eignung/Nichteignung, Daten des vom Coni anerkannten Sportvereins, Eintragungs-nummer in das Register der autorisierten Fachärzte für Sportmedizin), welche in regelmässigen Abständen dem Sanitätsbetrieb zur Verwaltung der Daten und für der epidemiologische Erhebungen übermittelt werden.
Die privat autorisierten/akkreditierten Fachärzte verpflichten sich die vom Sanitätsbetrieb verwendeten EDV Systeme zu benutzen.