Der gegenständliche Plan erkennt die grundlegende Rolle der Freiwilligenvereinigungen, sowohl jene der Blut- und Knochenmarkspender/innen, jene der Nabelschnurblutspender/innen, als auch jene der Patientinnen/ Patienten mit einer Hämopathie, mit Bezugnahme auf die Gesetze 833/78, 266/91 und 219/2005, an.
Um unter der Bevölkerung sowohl die Solidarität und Spendebereitschaft zu steigern, als auch ihre Kenntnisse hinsichtlich der Transfusionsthematik zu erweitern, sind folgende Maßnahmen geplant:
• Sensibilisierung der Bevölkerung für Werte wie Solidarität, welche vor allem durch die freiwillige, unentgeltliche, anonyme, periodische und verantwortungsbewusste Spende zum Ausdruck gelangt;
• Erweiterung der Kenntnisse über Apheresetätigkeiten, das Prinzip der Selbstversorgung und über Problematiken, die mit der Transfusionssicherheit zusammenhängen;
• Hauptaugenmerk auf den Schutz der Gesundheit des/r Spenders/Spenderin und des/r Empfängers/Empfängerin.
Alle Maßnahmen werden mit den Freiwilligenverbänden der Spenderinnen und Spender abgestimmt.
Eine eigens dafür vorgesehene Vereinbarung regelt die Tätigkeiten zwischen den Freiwilligenverbänden und Institutionen. Diese definiert unter anderem auch die Art und Weise der Zusammenarbeit der Blutspendervereinigungen und die Regelung der Beitragsgewährung für die geleistete Vereinstätigkeit.
Die Vereinigung der freiwilligen Blutspender setzt sich für die Sensibilisierung der jungen Menschen für die Blutspende ein, auch im Hinblick auf den Anstieg der älteren Bevölkerung und zudem unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Versorgung durch Blutbestandteile der älter werdenden Menschen in der Gesellschaft zu garantieren.