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Beschluss vom 9. Dezember 1996, Nr. 6048
Festsetzung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen gemäß Landesgesetz vom 8. November 1974, Nr. 26 "Kinderhorte" (abgeändert mit Beschluss Nr. 1080 vom 16.09.2014)

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3. Unterlagen

Dem Beitragsansuchen für die Führung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

a) eine Abschrift der Jahresrechnung des vorhergehenden Rechnungsjahres und des Ausgaben- und Einnahmevoranschlages von bereits in Betrieb befindlichen Kinderhorten für das laufende Rechnungsjahr; eine Abschrift des Ausgaben- und Einnahmenvoranschlages jener Kinderhorte, die in Kürze eröffnet werden;

b) ein Nachweis über die Aufnahmemöglichkeit von Kindern im Kinderhort und der Stellenplan des Personals;

c) eine Abschrift der die Führung und Verwaltung zu regelnden Ordnungsvorschriften der Gemeinde oder des Konsortiums.