(1) Zur Ausübung der Mietbustätigkeit ist eine Ermächtigung erforderlich, die sowohl die berufliche Ausübung dieser Tätigkeit als auch die Zulassung der dafür bestimmten Fahrzeuge ermöglicht.
(2) Die Ermächtigung wird Unternehmen (natürliche oder juristische Personen) erteilt, die über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Südtirol verfügen.
(3) Ehrenamtlich tätigen Organisationen und Sozialgenossenschaften des Typs A wird die Ermächtigung nicht erteilt.
(4) Die Ermächtigung ist fünf Jahre lang gültig und kann auf Antrag erneuert werden.