Die Landesregierung
hat Einsicht genommen in den eigenen Beschluss vom 03.06.2013, Nr. 833, betreffend die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für die staatliche Abschlussprüfung an Mittel- und Oberschulen des Landes im Schuljahr 2012/2013;
Die Schulgewerkschaften der Lehrpersonen und Schulführungskräfte wurden am 23.04.2014 angehört.
Die Landesregierung erachtet es aus Kostengründen für angebracht, die für das Schuljahr 2012/2013 festgelegten Tarife auch für das Schuljahr 2013/2014 zu bestätigen und die gewerkschaftlich geforderten Erhöhungen nicht zu berücksichtigen.
Nach Anhören der Berichterstatter, deren Ausführungen geteilt werden,
beschließt
die Landesregierung
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. Der eigene Beschluss vom 03.06.2013, Nr. 833, betreffend die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für die staatliche Abschlussprüfung an Mittel- und Oberschulen des Landes im Schuljahr 2012/2013, wird für das Schuljahr 2013/2014 vollinhaltlich bestätigt.