1. Die/Der vom Klassenrat namhaft gemachte Tutorin/Tutor ist Ansprech- und Beratungsperson für die betroffenen Schü-lerinnen und Schüler vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt. Sie/Er begleitet und dokumentiert den Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler während des Auslandsaufenthalts. Sie/Er berichtet dem Klassenrat periodisch über den Studien-fortschritt der Schülerinnen und Schüler und leitet diesem alle Informationen weiter, welche für die Wiedereingliederung der Schülerinnen und Schüler an der Herkunftsschule von Belang sind. Außerdem unterstützt sie/er die Schülerinnen und Schüler bei der Auswahl der fakultativen Tätigkeiten an der Gastschule. Diese Auswahl muss sich weitmöglichst am Schulprogramm der Herkunftsschule orientieren.