1. Der Klassenrat bewertet innerhalb der ersten drei Schulwochen nach der Rückkehr auf der Grundlage der vorgelegten Dokumentation sowie der Beobachtungen und Gespräche der einzelnen Lehrpersonen die beim Auslandsaufenthalt erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und legt die geeigneten Aufhol- und Unterstützungsmaßnahmen fest, um den betroffenen Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Weiterführung des Bildungswegs zu erleichtern.
2. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die vom Klassenrat festgelegten Aufhol- und Unterstützungsmaßnahmen in den Fächern zu nutzen. Für die Inanspruchnahme dieser Maßnahmen muss den Schülerinnen und Schülern ein angemessener Zeitrahmen zuerkannt werden.