1.1. Die interessierten Jugendlichen, welche die Voraussetzungen laut Art. 8 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 07. Mai 2014, Nr. 16 besitzen, reichen ihre Bewerbungen direkt bei einem Träger ein. Ein entsprechender Vordruck wird vom Amt für Kabinettsangelegenheiten zur Verfügung gestellt und wird auf der Homepage des Landes (http://www.provinz.bz.it/zivildienst/default.asp) veröffentlicht.
1.2. Die Auswahl der Jugendlichen erfolgt von Seiten des Trägers, wobei die Anforderungen des Projektes ausschlaggebend sind. Die Träger können für die Erstellung der Rangordnung eigens festgelegte Kriterien anwenden.