1. Der Betrieb erfüllt seinen Auftrag gemäß den in den ethischen Richtlinien des Internationalen Museumsrates (ICOM), festgelegten Standards und gemäß dem „Landesgesetz über die Museen und Sammlungen“ vom 16. Juni 2017, Nr. 6, in geltender Fassung, sowie den entsprechenden Anwendungsrichtlinien.
2. Der Betrieb hat folgende Aufgaben und Ziele:
a) Sammlung und Aufbewahrung von authentischen Zeugnissen aus Kultur, Natur, Geschichte und Gegenwart mit Südtirol-Bezug, Durchführung entsprechender Forschungs- und Dokumentationstätigkeit sowie Ausstellung und Vermittlung dieser Zeugnisse mit dem Ziel, sie für nachfolgende Generationen zu erhalten,
b) Konservierung, Inventarisierung, systematische Dokumentation und wissenschaftliche Erforschung der Museumsobjekte,
c) Gewährleistung der langfristigen Konservierung der einzelnen Museumsobjekte durch Restaurierung und Lagerung in geeigneten Depots und Ausstellungsräumen sowie Schutz vor unbefugtem Zugriff,
d) Darstellung und Verbreitung des über die Objekte vorhandenen Wissens in Form von Dauer- und Sonderausstellungen, Veranstaltungen und Tagungen zu Bildungs- und Studienzwecken, die auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sind, Förderung und Durchführung von Forschungstätigkeiten sowie Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse,
e) Identitätsstiftung, Verankerung in der Gesellschaft und Erfüllung des kultur- und bildungspolitischen Auftrags durch Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Besucherinnen und Besuchern, durch Mehrsprachigkeit, durch zielgruppenorientierte Vermittlung für Menschen aller Altersgruppen sowie Gewährleistung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen und der Gleichbehandlung der Geschlechter,
f) Zusammenarbeit zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und der Sammlungserweiterung mit den im Bereich der Bildung und Forschung tätigen Einrichtungen und Körperschaften des Landes, mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie mit Einzelpersonen,
g) Errichtung und Führung von Fachbibliotheken und Facharchiven,
h) Verwahrung der Liegenschaften, Bestände und Einrichtungen der Landesmuseen, unbeschadet anderslautender, mit Beschluss der Landesregierung für spezifische Fälle erlassener Bestimmungen,
i) Führung des Klimastollens des „Landesmuseums für Bergbau“ in Prettau,
j) Führung der Shops der Landesmuseen und anderer mit der Aktivität der Museen verbundenen Serviceeinrichtungen,
k) Verwahrung der Sammlung des „Eccel Kreuzer Museums“.