Personen, welche die im Punkt 1 geforderten Voraussetzungen erfüllen und die Tätigkeit des befähigten Lärmschutztechnikers ausüben möchten, reichen bei der Landesagentur für Umwelt - Amt für Luft und Lärm ein entsprechendes Gesuch, im Bürgernetz der Autonome Provinz Bozen abrufbar, ein. Dieses muss folgende Unterlagen enthalten:
- Kopie des Personalausweises;
- Einfache Kopie des Studientitels;
- Ein beruflicher Lebenslauf, in dem die berufliche Tätigkeit in der Umweltakustik beschrieben ist, und eventuelle Veröffentlichungen, Gutachten, technische Berichte und andere zum Nachweis der Durchführung der obgenannten Tätigkeit notwendige Angaben;
- Eigenerklärung zur Dokumentation der Tätigkeit als befähigter Techniker im Sinne des Artikels 38 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000, Nr. 445, mit welcher Folgendes erklärt wird:
- Art der durchgeführten Tätigkeit;
- Auftraggeber/Empfänger der Leistung;
- Beginn und Ende der durchgeführten Tätigkeit;
- Ersatzerklärung des Lärmschutztechnikers, mit dem die Zusammenarbeit erfolgte;
- eventuelle Teilnahmebestätigung des Kurses in Umweltakustik;
- Kopie der Anerkennung als befähigter Lärmschutztechniker in anderen Regionen oder in der Autonomen Provinz Trient.