Die Schulung muss sich auf alle Hygienebereiche beziehen, die für die Arbeitstätigkeit relevant sind und sowohl die theoretische Unterweisung als auch die praktische Umsetzung am Arbeitsplatz umfassen. Sie kann je nach Arbeitsplatz Folgendes beinhalten:
- Verarbeitungs- und Produktionshygiene, zum Beispiel Einhaltung der Kühlkette und Lagertemperaturen,
- Rohstoff-, Lager- und Transporthygiene, zum Beispiel Temperaturanforderungen, Maßnahmen zur Erkennung von Schädlingsbefall, Kontaminationsformen durch Schädlinge, gesundheitliche Folgen sowie Möglichkeiten zur Vorbeugung von Schädlingsbefall und Bekämpfungsmaßnahmen,
- Personalhygiene, zum Beispiel Darstellung persönlicher und betriebsspezifischer Hygieneregeln (Händereinigung und gegebenenfalls Desinfektion, angemessene Arbeitskleidung, Verhalten bei Erkrankungen und Verletzungen),
- Raum- und Anlagenhygiene, zum Beispiel Grundkenntnisse über Reinigung und Desinfektion, Maßnahmen, Auswahl und Anwendung geeigneter Mittel sowie Aufzeigen von Gefährdungen, zum Beispiel durch unzureichende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie durch Fremdkörper,
- Entsorgungshygiene, zum Beispiel hygienische Behandlung von Wertstoffen und Abwässern,
- einschlägige Vorschriften des Lebensmittelrechtes und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Vorschriften.