(1) Der Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis der Träger des freiwilligen Landeszivildienstes ist beim Amt für Kabinettsangelegenheiten der Landesabteilung Präsidium, nachfolgend als Amt bezeichnet, einzubringen.
(2) Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter/ von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Organisation oder Körperschaft zu unterzeichnen und enthält Folgendes:
(3) Dem Antrag sind die Satzung und die Gründungsurkunde der antragstellenden Organisation oder Körperschaft beizulegen.
(4) Anträge auf Eintragung in das Landesverzeichnis oder Löschung aus demselben sowie Anträge auf Änderung der im Landesverzeichnis erfassten Daten müssen innerhalb 31. März eines jeden Jahres eingebracht werden.