1. Das formlose Finanzierungsansuchen muss beim Amt für Gesundheitspersonal eingereicht werden. Ab 01.01.2014 innerhalb 31. März des jeweils laufenden Jahres.
2. Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- als Kostenvoranschlag und als Vorschau über die im Bezugsjahr vorgesehenen Tätigkeiten, das vom Sanitätsbetrieb genehmigte Jahresprogramm des jeweils laufenden Jahres;
- eine Erklärung, dass für die zur Finanzierung zugelassenen Projekte, Initiativen, Veranstaltungen und Maßnahmen bei der Landesverwaltung keine weiteren Beiträge oder Finanzierungen beantragt wurden bzw. werden;
- Mehrwertsteuerpflichtigkeitserklärung;
- eine Erklärung zur Vorsteuereinbe-haltspflicht (4%) auf die Einkom-mensteuer der juristischen Personen (IRPEG), gemäß D.P.R. vom 29. September 1973, Nr. 600, Artikel 28, in geltender Fassung;
- etwaige zusätzliche von der Landesverwaltung als erforderlich erachtete Unterlagen/Informationen.
3. Unvollständig bzw. nicht innerhalb der festgelegten Frist eingelangte Ansuchen, werden von Amts wegen archiviert.