(1) Artikel 1 Absätze 1, 2 Buchstabe Q2), 3, 4, 8 und 11 dieses Gesetzes tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.