1. Anspruchsberechtigte
1. Einrichtungen, Vereinen und Komitees können Beiträge gewährt werden, wenn sie lesefördernde Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Bibliothekseinrichtungen durchführen oder wenn sie die Bibliotheken betreuen und in ihrer Tätigkeit unterstützen.
2. Zugelassene und nicht zugelassene Ausgaben
1. Folgende Ausgaben sind zugelassen:
a) Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bibliothekswesens,
b) lesefördernde Aktivitäten,
c) Initiativen zur Reorganisation und Betreuung öffentlicher Bibliotheken einschließlich der Schulbibliotheken,
d) Dienste zur Bearbeitung und Katalogisierung der Medien für Bibliotheken einschließlich eventueller Automatisierungsvorhaben.
2. Die nicht zugelassenen Ausgaben sind in Artikel 3 Punkt 4 angeführt.
3. Einreichung der Anträge und Abrechnungsmodalitäten
1. Es gelten die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der öffentlichen Bibliotheken (siehe Artikel 3 Punkte 6 bis 10)