(1) Das Personal, das bereits dem Berufsbild Lehrer/Lehrerin, Lehrer/Lehrerin mit dreijährigem Laureat, Lehrer/Lehrerin mit Hochschulabschluss und Musiklehrer/ Musiklehrerin angehört, wird mit 1. September 2013 in das neue Berufsbild des Landeslehrpersonals laut Anlage 1 dieses Abkommens eingestuft.
(2) Die besoldungsmäßige Einstufung des im Dienst stehende Personals erfolgt innerhalb 31. Dezember 2013 ,mit Wirkung 1. September 2013, gemäß den Bestimmungen der Anlage 3, Punkt 2