1. Vorliegende Richtlinien enthalten Bestimmungen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007, in geltender Fassung, über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Anwendung der entsprechenden gemeinschaftlichen Durchführungsverordnungen und vervollständigen die einschlägige Regelung der Autonomen Provinz Bozen. Sie beziehen sich auf folgende Sachbereiche mit Bezug auf die entsprechenden Artikel der gemeinschaftlichen Verordnungen:
a) Anwendungsbereich
b) Pflanzliche Erzeugung
c) Tierische Erzeugung
d) Verarbeitungserzeugnisse
e) Vorschriften für die Umstellung
f) Ausnahmen von den Produktionsvorschriften
g) Saatgutdatenbank
h) Kennzeichnung
i) Kontrolle
j) Übermittlung von Informationen
2. Für die weiteren Sachbereiche, die nicht durch die vorliegenden Richtlinien geregelt werden, gelten ausschließlich die entsprechenden Artikel der Verordnung (EG) über die ökologische/biologische Produktion.
3. Zum Zweck einer korrekten und einheitlichen Umsetzung der Richtlinien kann eine schriftliche Anfrage um Information an die Landesabteilung Landwirtschaft gestellt werden, welche die zuständige Kontrollbehörde der Autonomen Provinz Bozen ist.