(1) Tierheime müssen so beschaffen sein, dass die Nachbarschaft weder durch Gerüche noch durch Lärm belästigt wird. Die Räume müssen ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert werden können. Es muss möglich sein, bei Bedarf einzelne Tiere zu isolieren.
(2) Alle Infrastrukturen und Ausstattungen des Tierheimes müssen leicht in Stand zu halten, zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Räume müssen vor Nagetieren und Insekten geschützt sein; eventuelle Nistplätze müssen beseitigt werden.
(3) Die Abflüsse müssen mit Siphonen ausgestattet sein, um den Rückfluss von Abwasser und schlechten Gerüchen zu vermeiden. Die Schlafstätten der Tiere müssen aus leicht zu reinigenden Materialien bestehen.
(4) Die Käfige müssen angemessen gereinigt und regelmäßig mit Mitteln desinfiziert werden, die für die Tiere ungefährlich sind.
(5) Die Wasser- und Nahrungsbehälter müssen täglich gereinigt und gewaschen werden; sie müssen außerdem desinfiziert werden, sobald störende Gerüche von ihnen ausgehen.