(1) Der Träger fordert die vorgesehene Kostenbeteiligung vom Schuldner für die im Vormonat erbrachte Leistung ein und übermittelt diesem hierfür die entsprechende Zahlungsaufforderung innerhalb des 10. des Monats mit dem Hinweis, dass die Zahlung innerhalb von 20 Tagen ab Erhalt der Aufforderung zu erfolgen hat.