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Beschluss vom 11. März 2013, Nr. 378
Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit

Anlage

Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit

von der Landesregierung am 3.9.2012 in Auftrag gegeben von der Landesarbeitskommission am 21.02.2013 verabschiedet

Die Landesarbeitskommission schlägt der Landesregierung 7 Maßnahmen zur Genehmigung vor:

1. Sommerpraktika und Ferialverträge

Beschreibung

Die Sommerpraktika als Einstiegserfahrung für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt mit über 4.000 betroffenen Schülern und Studenten in den vergangenen Jahren sind weiter zu gewährleisten. Insbesondere die Möglichkeit, dass 15-Jährige ein Praktikum absolvieren können, ist abzusichern.

Nicht in allen Landesteilen wird von den Sommerpraktika im selben Maße Gebrauch gemacht. Aufholbedarf zeigen der Westen Südtirols und die Städte Bozen und Meran. In diesen Gebieten ist mehr Jugendlichen die Chance auf ein Sommerpraktikum zu geben.

  1. Es sind gezielt Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, insbesondere in den Oberschulen der Städte Bozen und Meran, durchzuführen;
  2. Die Arbeitgeberverbände sollen ihre Mitglieder in den Städten und im Vinschgau motivieren, mehr Praktikumsplätze anzubieten und diese auf der Arbeitsbörse des Landes zu veröffentlichen;
  3. Die Sensibilisierungskampagnen und die Kommunikation über die Sommerpraktika werden in enger Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden organisiert;
  4. Die Sozialpartner werden aufgerufen, über eine weitere mögliche Flexibilisierung in der Nutzung der Sommerpraktika zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Ausdehnung der Gesamtdauer und der Möglichkeit, Praktika auch in Bereichen durchführen zu können, in denen eine Arbeitserfahrung bereits vorliegt;
  5. Die Sozialpartner werden aufgerufen, die Einführung einer sozialen Absicherung der Praktika ähnlich der geringfügigen Beschäftigung mit Gutscheinen zu prüfen. Auch sollte geprüft werden, ob die derzeitige Empfehlung zum Ausmaß des Taschengeldes etwas erhöht werden könnte.

Zuständigkeit: Abteilung Arbeit, Schulverwaltung, Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften, Jugendverbände, Berufsberatung

Neue Maßnahme: Teilweise

Fortführung bestehender Maßnahme: Ja

Neuer Finanzbedarf: Nein

Organisatorische Maßnahme: Ja

Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein

Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Sofort umsetzbar

2. Langfristige Integration jugendlicher Behinderter

Beschreibung

Jugendliche Menschen mit Behinderung werden über gezielte Orientierungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf den Einstieg in die Arbeitswelt vorbereitet. Die gezielte Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderung ist umso erfolgreicher (in der Zeit), je mehr solche Einstellungen über Arbeitseingliederungsprojekte zustande kommen. Eine Auswertung der Daten in diesem Zusammenhang hat ergeben, dass die Arbeitsverhältnisse, die über ein Arbeitseingliederungsprojekt vermittelt werden, stabiler sind als die übrigen und in diesen Fällen 25 von 30 Menschen mit Behinderung auch fünf Jahre später noch beschäftigt sind, zumeist beim selben Arbeitgeber.

Die Berufsbildung führt Weiterbildungsmaßnahmen für jugendliche Menschen mit Behinderung durch, die in obgenannte Arbeitseingliederungsprojekte involviert sind. Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsmaßnahmen sollte mehr unterstützt und vorangetrieben werden.

Um den Erfolg weiterhin zu garantieren, sind keine neuen Maßnahmen notwendig, sehr wohl aber eine bessere Ausstattung an finanziellen Mitteln.

Die Sozialpartner werden aufgerufen, den Aspekt der Teilqualifikation in den Vertragsverhandlungen anzugehen.

Zuständigkeit: Abteilung Arbeit, Berufsbildungen, Sozialpartner

Neue Maßnahme: Nein

Fortführung bestehender Maßnahme: Ja

Neuer Finanzbedarf: Ja

Organisatorische Maßnahme: Ja

Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein

Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Sofort bei Erhöhung der finanziellen Mittel

3. Erhöhung der „jugendgerechten Transparenz“ des Arbeitsmarktes

Beschreibung

Bereich „Informationstechnologien“:

Freie Arbeitsstellen, die angeboten werden, müssen von den potentiell Angesprochenen auch gefunden werden. Das „Matching“ gelingt nicht immer reibungslos. Die Rolle, die hier moderne Kommunikationsmittel spielen, ist noch ausbaufähig. Jugendlichen tauschen sich Informationen über soziale Netzwerke, Smartphons usw. aus. Besonders die öffentliche Arbeitsvermittlung hinkt hier der modernen Entwicklung hinterher. Es besteht die Gefahr, dass immer weniger Jugendliche mit traditionellen Informationskanälen angesprochen werden, wobei heutzutage bereits eine „normale Web-Seite“ als „traditionell“ aufgefasst werden kann. Die Nutzung der Social-Networks muss ermöglicht werden.

Jede Verkürzung der Suchdauer verkürzt die Arbeitslosigkeit. Daher gilt es, einen technologischen Modernisierungsschub voranzubringen, der gezielt die Welt der Jugendlichen erreicht. Aufgrund der Kleinheit Südtirols müssen in diesem Bereich die Ressourcen gebündelt werden.

  1. Modernisierung der aktuellen Landesarbeitsbörse unter Einbindung der Jobbörsen der Verbände und anderer Organisationen, und zwar insbesondere durch den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln;
  2. Themenspezifische Bereiche innerhalb der Landesarbeitsbörse: Praktikabörse, Chance 2.0, Lehrstellenbörse, Sommerjobs, Volontariate, Zivildienst, …;
  3. Einbindung von rechtlichen Informationen zu Arbeitsverträgen und Arbeitsmodellen;
  4. Verbindung bzw. intelligente Verlinkung zu anderen Informationsportalen (Vernetzung);
  5. Treffen von Anbietern und Nachfragern von Arbeitsplätzen/Lehrstellen für Jugendliche auf Bezirksebene sollten als zusätzliche Alternative zu den Internetbörsen angeboten werden.

Bereich „Ausbildungs- und Berufsinformationszentrum“:

Parallel (und unabhängig; auch in der Umsetzung) zum „technologischen Angebot“ besteht ein Bedarf an niederschwelligen Beratungsangeboten durch die Errichtung von BIZ-Ausbildungs- und Berufsinformationszentren, wie ursprünglich im Trade-Center/Ex-Handelskammer-Gebäude geplant, das sichtbar für Jugendliche an Orten errichtet werden soll, wo Jugendliche verkehren. Es handelt sich dabei um eine Anlaufstelle für Arbeits- und Berufsorientierung, die in Zusammenarbeit zwischen Ämtern und Diensten der Ressorts für Bildung und für Arbeit und der Dienste für berufliche Weiterbildung der Berufsbildungen geführt wird.

Zuständigkeit: Abteilung Arbeit, Arbeitgeberverbände, Handelskammer, Andere Private, Berufsberatung, Berufsbildung

Neue Maßnahme: Ja, teilweise

Fortführung bestehender Maßnahme: Ja

Neuer Finanzbedarf: Ja, eher hoch, vor allem für den Bereich BIZ

Organisatorische Maßnahme: Ja

Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein

Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Bei finanzieller Bereitstellung der Mittel:

Bereich „Arbeitsbörse“: innerhalb 2 Jahre;

Bereich BIZ: aktuell schwer einzuschätzen

4. Ausbildungspraktikum für arbeitslose Jugendliche

Beschreibung

Ziel des Ausbildungspraktikums ist es, die berufliche Orientierung und die Entwicklung der beruflichen Kompetenzen zu fördern. Das Praktikum kann i.d.R. maximal 500 Stunden umfassen. Die Praktika richten sich an Personen, die seit mindestens vier Monaten beschäftigungslos oder arbeitslos sind, und die in einem individuellen Projekt zur Berufsorientierung und -ausbildung eingebunden sind.

Die Praktikanten erhalten ein Entgelt für jede effektive Anwesenheitsstunde in der Höhe von 3-5 Euro. Um diese Maßnahme weiter zu stärken sind mehr Ressourcen notwendig.

Der gesamte Bereich ist zu potenzieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und von Jugendlichen in schwierigen sozialen Situationen zu legen ist.

Die Berufsbildungen sind in diesem Bereich bereits tätig und zwar mit dem Schwerpunkt „Ausbildung“. Die Abteilung Arbeit hingegen bietet auch finanziell unterstütze Praktika an (für benachteiligte Jugendliche), welche primär zum Zwecke der direkten Arbeitsintegration abgeschlossen werden. Dieser Bereich ist zu potenzieren.

Weiter ist zu prüfen, in wie weit Ausbildungspraktika für junge Mütter nach der „Mutterpause“ besser organisiert werden können, z. B. gekoppelt mit Kinderbetreuung während des Kurses.

Zuständigkeit: Abteilung Arbeit, Berufsbildungen, Berufsberatung, Gleichstellungsrätin

Neue Maßnahme: Nein

Fortführung bestehender Maßnahme: Ja

Neuer Finanzbedarf: Ja (finanzieller und personeller Art), falls Maßnahme ausgedehnt werden soll

Organisatorische Maßnahme: Nein

Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein

Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Sofort umsetzbar falls Geldmittel zur Verfügung stehen und Maßnahme ausgedehnt werden soll

5. Spracherwerb für jugendliche Arbeitslose

Beschreibung

Die Arbeitsvermittlungszentren müssen ermächtigt werden, während ihrer Beratungsgespräche Arbeitslosen den Besuch eines von der öffentlichen Verwaltung finanzierten Zweitsprachkurses auf Niveau A1 bis B2 zu ermöglichen. Diese Personen werden in Standardkurse integriert, die offen für alle sind.

Es ist vorzusehen, dass Betroffene, die nach erfolgter Anmeldung den Kurs nicht besuchen, ihren Status als Arbeitslose samt zustehenden Rechten verlieren sollen, so wie im Dekret des Landeshauptmanns vom 26. November 2012, Nr. 42 zur öffentliche Arbeitsvermittlung vorgesehen.

Die Sprachförderung sollte möglichst in Verbindung mit dem Erwerb von sozialen und kommunikativen Kompetenzen erfolgen.

Zuständigkeit: Abteilung Arbeit, Amt für Weiterbildung und Amt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen

Neue Maßnahme: Ja

Fortführung bestehender Maßnahme: Nein

Neuer Finanzbedarf: Ja

Organisatorische Maßnahme: Nein

Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein

Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Sofort, falls Geldmittel zur Verfügung stehen

6. Aufwertung aller technischen und praktischen Berufe

Beschreibung

Segment Lehre:

  1. Positive Vermittlung aller Arten der Lehrverträge als neue, moderne und geschützte Form des Berufseinstiegs für Jugendliche;
  2. Die Lehre B ist für all jene als optimale Möglichkeit zu forcieren, die in den Arbeitsmarkt einsteigen. Diese Möglichkeit muss bestmöglich promotet werden. Weiters sollten finanzielle Beihilfen für Jugendliche vorgesehen werden, welche diese Möglichkeit nutzen (Art Studienbeihilfen).

Segment Schule, Berufsbildung, Berufsberatung:

  1. Einbeziehung der Lehrer und Eltern bereits ab Beginn der Mittelschule in der Berufsorientierung um von technischen Ausbildungen sowie der Lehre zu fördern;
  2. Um die Berufsausbildung möglichst bedarfsgerecht und praxisnah zu gestalten und dadurch die Berufschancen zu erhöhen, sollten regelmäßige, möglichst frühzeitige Abstimmungen zwischen Schulen und Betrieben stattfinden;
  3. Um das Interesse für technische Berufe bereits frühzeitig zu wecken, sollte der Technikunterricht an der Grund- und Mittelschule aufgewertet werden und neben der Förderung der technischen Begabung und Interessen vor allem auch berufsorientierte Aufgaben erfüllen;
  4. Mehr Kontakte zwischen Schule und Wirtschaft: gemeinsame Werbeveranstaltungen, Berufssensibilisierungskampagnen, Schulbesuche in Betrieben, Meinungsaustausch zwischen den Personalverantwortlichen in den Betrieben und den Verantwortlichen der Schulbildung über die Inhalte und Programme; Untersuchungen und Veröffentlichungen über die am meisten nachgefragten Berufsbilder;
  5. Verstärkte Berufsberatung in der Mittelschule, besonders in den italienischen Schulen und in den Städten, zusammen mit den Eltern und mit der Wirtschaft.

Segment Image und Information:

  1. Häufig ist bei Lehrern und Eltern das Image des Lehrberufs negativ behaftet und sie raten ihren Kindern ab, eine Lehre im Handwerk oder eine Fachausbildung zu absolvieren. Diesem Trend muss mit Imagekampagnen und Initiativen zur Sensibilisierung von Eltern und Schülerinnen und Schülern entgegen gewirkt werden, um technische und praktische Berufe wieder attraktiver zu machen. Diese meist sehr umfangreichen und teuren Imagekampagnen sollen so weit wie möglich im Rahmen der Wirtschaftsförderung seitens des Ressorts Wirtschaft gefördert und direkt umgesetzt werden (also nicht über die Verbände selbst);
  2. Kommunikationsmaßnahmen: Hochwertige Arbeitsplätze sind nicht nur Schreibtischarbeitsplätze; Begeisterung und Neugier im technischen Bereich wecken; es ist keine Schande, wenn man auch Schule wechseln muss, um den eigenen Fähigkeiten und Neigungen nachzugehen; besser einen fleißigen und tüchtigen Fachmann als einen mittelmäßigen Sachbearbeiter ausbilden; eine Gesellschaft braucht alle Berufe, ohne dass man sie unbedingt außerhalb Südtirol erwerben muss;
  3. Mit dem Programm „Arbeitsmarktchancen von Frauen verbessern und Frauen in der Wirtschaft stärken“ soll der systematischen und strukturellen Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegengewirkt werden durch Förderung des Zugangs von Frauen zu männerdominierten gewerblich-technischen Berufen und männerdominierten Zukunftsbranchen;

Segment Vertragsbedingungen:

  1. Die Sozialpartner sind aufgerufen, bei den Vertragsverhandlungen die wirtschaftlichen Bedingungen der technischen und praktischen Berufe zu verbessern. Durch bessere Verdienstaussichten steigt auch die Attraktivität, solche Berufe zu ergreifen.

Zuständigkeit: Wirtschaft, Abteilung Arbeit, teilweise Berufsbildungseinrichtungen, Berufsberatung, Sozialpartner

Neue Maßnahme: Teilweise

Fortführung bestehender Maßnahme: Teilweise

Neuer Finanzbedarf: Ja

Organisatorische Maßnahme: Teilweise

Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein

Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Teilweise sofort umsetzbar, falls Geldmittel zur Verfügung stehen

7. Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und Reduzierung der Einstiegsarbeitslosigkeit von Jugendlichen

Beschreibung

  1. Ausbau der personenzentrierten Beratungsangebote und Begleitung – „Case Management“: für jene Jugendliche, die „abbruchgefährdet“ sind. Gemeint sind die Begleitung und das Coaching der Jugendlichen hin zum Arbeitsplatz oder hin zu einem neuen Ausbildungsplatz durch Fachleute;
  2. Ausbau der beruflichen Weiterbildungsangebote und –dienstleistungen für Jugendliche, die aus dem System ausbrechen, damit Ihnen der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert wird. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, berufliche Qualifikationen nachzuerwerben;
  3. Entwicklung von spezifischen Bildungsangeboten für (sozial auffällige) Jugendliche, die große Schwierigkeiten haben, die Schul- und Bildungspflicht im Rahmen eines institutionalisierten Bildungsweges zu absolvieren und Lösungen außerhalb des institutionellen Rahmens benötigen;
  4. Aktivierung der Praktika, die auch für Schulabbrecher zugänglich sind;
  5. Aufbau der Schulsozialarbeit als schulinterner Dienst, der in Zusammenarbeit mit Schulpersonal (Beratungsteam) und externen Diensten individuelle und Gruppenangebote entwickelt und umsetzt;
  6. Zentrum für Information und Beratung an den Oberschulen; Beratung und Begleitung durch die Pädagogischen Beratungszentren der Bildungsressorts;
  7. Innerhalb der italienischen Berufsbildung werden für die Schüler in schwierigen Situationen je nach Bedarf Informationsgespräche, individuelle Beratung und spezifische Hinweise zu den am besten geeigneten beruflichen Ausbildungskursen gegeben (es werden die Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Eignungen des Einzelnen berücksichtigt), sowie Ausbildungs- und Orientierungsprojekte erstellt. Weiters sind Möglichkeiten eines Orientierungsstages in Betrieben von einer Dauer von 2 bis 3 Monaten vorgesehen, die von einem Tutor begleitet werden. Auch diese Tätigkeit kann verstärkt und ausgedehnt werden.
  8. Potenzierung der Lehrlingspatenschaft, auch durch finanzielle Unterstützung seitens der Landesverwaltung. Lehrlingspaten sind Menschen, welche die (ehrenamtliche) Aufgabe übernehmen, junge Menschen im Übergang zwischen Schule und Arbeit/Ausbildung zu unterstützen. Die Paten haben Interesse am Leben der jungen Menschen und geben ihr Wissen und ihre Lebenserfahrung an die Jüngeren weiter. Ziel der Betreuung ist es, dass die Jugendlichen einen qualifizierten Berufsabschluss erlangen und so bessere Chancen für die Zukunft haben.

Zuständigkeit: Schulverwaltung, Berufsberatung, Berufsbildung, Sozial- und Gesundheitswesen

Neue Maßnahme: Teilweise

Fortführung bestehender Maßnahme: Ja

Neuer Finanzbedarf: Ja (finanzieller und personeller Art)

Organisatorische Maßnahme: Nein

Gesetzliche Maßnahme notwendig: Nein

Zeitliche Umsetzung machbar innerhalb: Sofort. Bei Potenzierung der Maßnahme zusätzliche finanzielle Mittel notwendig

Bozen, am 21. Februar 2013

 

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