Für die Auszahlung des Zuschusses müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
a) Gesuch um Auszahlung auf den von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordrucken oder genau entsprechend denselben abgefasst
b) quittierte Originalspesenbelege
- die Ausgabenbelege müssen den Gesamtbetrag der anerkannten Kosten belegen
- die Ausgabenbelege müssen auf den Namen des Beitragempfängers ausgestellt sein
- die Ausgabenbelege müssen ein Datum aufweisen, das nicht älter ist als das Ansuchen selbst.
c) Bericht der durchgeführten Analysen im Sinne des Artikels 3 Buchstabe b) dieser Kriterien
d) Ablichtung der Pläne/Konzepte im Sinne des Artikels 3 Buchstabe c) und d) dieser Kriterien
e) Programm der durchgeführten Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des Artikels 3 Buchstabe e) dieser Kriterien
Der Zuschuss wird in einmaliger Auszahlung gewährt.
Die Auszahlungsunterlagen müssen innerhalb von drei Jahren ab Gewährung des Beitrages vorgelegt werden, ansonsten wird die Akte archiviert.