Die Zuschüsse können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
a) Energieberatung für die Bürger
Je nach Einwohnerzahl der Gemeinde wird eine festgelegte Stundenzahl von Beratungen geneh-migt.
| | | bis 3.000 | Einwohner | 40h/Jahr |
von 3.000 bis 10.000 | Einwohner | 80h/Jahr |
über 10.000 | Einwohner | 120h/Jahr |
Der für die Beitragsgewährung zulässige Stundensatz beträgt 38,00 Euro.
b) Durchführung von Analysen zur Energieoptimierung von öffentlichen Gebäuden
Die Energieanalysen müssen für jedes Gebäude folgendes beinhalten:
- Bezeichnung und Adresse des zu analysierenden Gebäudes
- technische Daten bezüglich des Gebäudes
- Erhebung des jährlichen Energieverbrauchs
- Einsparpotentiale
- Auflistung der Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs
Für jedes Gebäude kann nur einmal angesucht werden.
c) Ausarbeitung von Energieplänen
Der Energieplan soll folgende Ziele anstreben:
- maximale lokale Autarkie und Effizienz in der Energienutzung
- ökologische und soziale Nachhaltigkeit
- Mehrwert für die lokale Wirtschaft
Der Energieplan muss die wesentlichen Basisdaten und die Erhebung des Ist-Zustandes zu folgenden Aspekten beinhalten:
- Bevölkerungsstruktur
- wirtschaftliche Entwicklung
- Gebäudebestand
- Verkehr
Weitere Inhalte:
- die Erhebung der Einsparpotentiale
- die Erhebung des Potentials erneuerbarer Energieträger
- die Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der oben erwähnten Ziele.
d) Erstellung von Verdichtungskonzepten für bestehende Wohnbauzonen mit energetischer Effizienzsteigerung
e) Weiterbildungsveranstaltungen wie Tagungen, Seminare oder Kurse
Für die Beitraggewährung zulässige Ausgabe:
- Saalmiete
- Ausgaben für Referenten und Dolmetscher
Honorare für Referenten und Moderatoren bei Bildungsveranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Tagungen und Kongresse) sowie Reisespesen, Unterkunft- und Verpflegungskosten können nur im Rahmen der für die Landesverwaltung geltenden Richtlinien gefördert werden. Handelt es sich bei den Referenten um Angestellte des Gesuchsstellers selbst sind keine Honorarspesen zugelassen.
- gezielte Werbeaktionen zur geplanten Initiative (Radio- und Zeitungswerbung, Druck von Plakaten und Einladungen)
f) Die Kommission kann auch weitere Initiativen zur Finanzierung zulassen, wenn diese den Bewertungsparametern gemäß Artikel 6 dieser Kriterien entsprechen.