Prüfungsprogramm der Kategorie S/b
(1) Gegenstand der theoretischen Prüfungen sind für alle Kategorien, mit Ausnahme der Kategorie S/b:
(1) Gegenstand der theoretischen Prüfungen für die Anwärter/Anwärterinnen auf den Dienstrang der Kategorie S/b sind:
(2) Die praktische Prüfung besteht in der Bedienung der Anlage und in einer Prüfung über die regelmäßigen Kontrollen.