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j) Dekret des Landeshauptmanns vom 13. November 2012, Nr. 381)
Richtlinien zur Erstellung des Materplans für die Realisierung des Glasfaser-Zugangsnetzes in den Südtiroler Gemeinden

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 30. Oktober 2012, Nr. 44.

Art. 3 (Struktur des Zugangsnetzes)

(1) Bei der Bestimmung der Netzstruktur müssen zunächst die Verteilerknoten (PoP) festgelegt werden, davon ausgehend werden die Verbindungen mit jedem einzelnen Anwender verwirklicht.

(2) Die für die Abwicklung und den Betrieb des Netzes erforderlichen Geräte werden an den Knotenpunkten installiert; daher muss bei der Festlegung der Standorte Folgendes berücksichtigt werden:

  1. für die primären PoP ist eine variable Raumgröße von mindestens 15 m² und höchstens 30 m² erforderlich; primäre Pop fassen alle Datenflüsse, die direkt von den einzelnen Anwendern stammen sowie jene von eventuellen sekundären PoP, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden.
  2. die Größe der sekundären PoP, die in der Regel in Schränken untergebracht sind, ist geringer: etwa 80 cm (Breite) x 60 cm (Tiefe) x 200 cm (Höhe). Sekundäre Pop können beispielsweise für die Verwaltung der Anwender innerhalb einer Gemeindefraktion genutzt werden. In diesen PoP sind in der Regel nur passive Verteiler untergebracht, also keine Geräte, die mit Strom versorgt werden müssen,
  3. die in den primären PoP installierten Geräte erzeugen viel Wärme, deshalb muss der Raum, in welchem diese untergebracht werden, die Möglichkeit der Klimatisierung bieten,
  4. da die Geräte auch im Falle eines Stromausfalls funktionstüchtig bleiben müssen, ist im Raum genügend Platz für die Installation einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (z.B. Pufferbatterie) zu gewährleisten,
  5. der Raum muss direkt von Außen zugänglich sein, um Eingriffe rund um die Uhr gewährleisten zu können, ohne auf etwaige Öffnungszeiten des Gebäudes, in welchem dieser Geräteraum untergebracht ist, angewiesen zu sein,
  6. falls Telefonanbieter um eine Ermächtigung zur Installation aktiver Geräte ansuchen, muss im Inneren des PoP oder in einem angrenzenden Raum ein Platz dafür zur Verfügung gestellt werden können.

(3) Bei der Wahl des PoP ist ein bereits bestehender Raum (im öffentlichen Eigentum) in einer zu sämtlichen Anwendern zentralen Lage zu bevorzugen. Falls kein Raum mit den beschriebenen Charakteristiken verfügbar ist, so muss ein geeigneter Standort für eine neue Struktur festgelegt werden.

(4) Sobald der Standort des PoP bestimmt worden ist, müssen die Verbindungen geplant werden, welche vom PoP selbst abzweigen und jeden einzelnen Anwender erreichen sollen. Diese Verbindungen bestehen aus einem oder mehreren, vom Verteilerknoten ausgehenden Kabeln, die sich auf dem betreffenden Gebiet verzweigen und dicht an den zu beliefernden Anwendern entlanglaufen.

(5) In der Nähe jedes einzelnen Anwenders kann ein entsprechender Schacht vorbereitet werden, in welchem dieses Kabel geteilt wird; von dort ausgehend wird der Endnutzer mit einem spezifischen Kabel angeschlossen.

(6) Das Zugangsnetz muss mit einer sogenannten „Baumtopologie“ geplant werden, um somit eine Punkt-zu-Punkt-Konfiguration (P2P) zu verwirklichen.

(7) Aufgrund aller eingeholten Informationen und unter Berücksichtigung der Projektlösungen kann die Anzahl der für die Verwirklichung des Netzes zu verlegenden Fasern bestimmt werden. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. um eine Verbindung zwischen PoP und Endnutzer zu verwirklichen, muss für jede einzelne Verbindung eine Faser zur Verfügung stehen,
  2. bei der Bemessung des Kabels muss die territoriale Entwicklung des Gemeindegebietes berücksichtigt werden, damit die erforderliche Redundanz von Fasern eingeplant werden kann. Das Kabel kann durch eine variable Erhöhung der Fasernanzahl von 30% auf 40% im Verhältnis zur Anzahl der bestehenden Anwender bemessen werden.

(8) Die Festlegung der zur Verbindung aller Anwender erforderlichen Fasernanzahl ermöglicht es, die Kapazität des Hauptkabels (48, 96, 144, 192 oder 288 Fasern) auszuwählen und demzufolge die Infrastruktur zur Aufnahme des Hauptkabels zu bestimmen.

(9) Die Hauptrohrleitung, welche vom Netzknoten abzweigt, kann durch Verlegung eines aus Rohren mit 50 mm Durchmesser zusammengesetzten Dreifachrohres (oder von drei Einzelrohren) verwirklicht werden.

 

 

immagine

Schema der Verbindung zwischen Hauptleitung und Endnutzern

 

 

(10) Die Schächte, in welchen das Kabel für den Anschluss an jeden einzelnen Anwender geteilt wird, müssen ein Ausmaß von 80 x 125 cm aufweisen. Von jedem Schacht können sich höchstens 10 Mikrorohre verzweigen (innerer Durchmesser 10 mm und äußerer Durchmesser 12 mm, falls sie für die Unterteilung einer bestehenden Rohrleitung benutzt werden oder 14 mm äußerer Durchmesser, falls sie direkt vergraben werden), wobei jedes einzelne Rohr direkt zum Endnutzer gelangt oder in einen kleineren Schacht (40 x 70 cm) führt, von dem ausgehend wiederum mehrere Anwender angeschlossen werden können.

(11) Diese Angaben haben allgemeinen Charakter und ermöglichen eine vorläufige Bemessung des Netzes. Vorbehaltlich der Einhaltung aller bisher gelieferten Kriterien, spricht nichts gegen die Verwendung andersartiger Verbindungssysteme.

(12) Um den Anschluss auch für abgeschiedene Häuser, die sich oft in großer Entfernung von den Wohnzentren befinden und für welche sich die Verwirklichung der Glasfaserverbindung unvermeidbar zeitlich hinauszögern wird, garantieren zu können, muss die Möglichkeit der Nutzung einer Wireless-Technologie, die dennoch in kurzer Zeit einen Breitbandzugang im Web ermöglicht, abgeschätzt werden.

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