(1) Der Beirat wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen.
(2) Den Mitgliedern und den Ersatzmitgliedern wird mindestens sieben Tage vor der Sitzung die schriftliche Einladung mit Angabe der Uhrzeit, des Ortes und der Tagesordnung mitgeteilt. Die Einladung kann auch ausschließlich per E-Mail erfolgen.