A. Der Dienst wird als landesweiter Dienst nach einheitlichen Qualitätsstandards und mit einem einheitlichen Leistungskatalog eingerichtet.
B. Träger des multizonalen Dienstes ist ein Sozialdienst der BZG oder der Sozialbetrieb Bozen, der den Dienst koordiniert.
C. Der Dienst hat einen gut erreichbaren und zentral in Südtirol gelegenen Standort und weitere 3 Arbeitsstützpunkte, territorial aufgeteilt nach den Gesundheitsbezirken. Dies garantiert die territoriale Nähe zu den jeweiligen Sanitäts- und Sozialdiensten und vermindert die Anfahrtszeiten.
Der Dienst definiert für jeden der 4 Gesundheitsbezirke einen /eine Ansprechpartner/in. Das Fachteam besteht aus mindestens 5 und höchstens 8 Personaleinheiten.
D. Der Sitz des Fachteams wird vom Träger zur Verfügung gestellt. Der Standort verfügt nicht über ein kontinuierlich besetztes Sekretariat und bietet keinen Schalterdienst an.
E. Die anderen BZG/Sozialbetrieb Bozen oder die Sanitätsbezirke stellen Räumlichkeiten innerhalb ihrer Dienste zur Verfügung, um die Betreuung und Begleitung der Familien und Kinder mit Behinderungen peripher und in größter Nähe zum Wohnort der Interessierten zu gewährleisten.
F. Der landesweite Dienst bietet seine Leistungen vor Ort in den Familien an, regelmäßig, meist im 2 Wochen - Rhythmus. Eine Besuchseinheit dauert im Schnitt 90 Minuten, in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Familie.
G. Dem Amt für Menschen mit Behinderung obliegt die allgemeine Planungs- und Ausrichtungsbefugnis. Für die Umsetzung setzt das Landesamt 24.3 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ein, die periodisch die Implementierung des Dienstes, die Ausrichtung und die Zusammenarbeit beobachtet und steuert.
H. Die Zusammenarbeit mit den Diensten, die Kinder mit Beeinträchtigungen in den ersten Lebensjahren begleiten, ist durch territoriale Abkommen geregelt.