Vor der Inanspruchnahme entsprechenden Fortpflanzungstherapie erhalten die Paare im Rahmen der psycho-sozialen und medizinischen Beratung eine umfassende Aufklärung bezüglich der gesundheitlichen und psychologischen Folgen der medizinisch-assistierten Fortpflanzung sowie der juridischen Auswirkungen für die Eltern und das gezeugte Kind.
Die fachärztlichen Leistungen, welche auf den Gebieten der Diagnostik, der Bilddiagnostik und der Labors vor den eigentlichen Eingriffen der medizinisch-assistierten Fortpflanzung durchgeführt werden sind zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes, abgesehen von der eventuellen Bezahlung der Beteiligungsquote (Ticket), welche für die Bevölkerung vorgesehen ist und zwar gemäß den geltenden Bestimmungen.
Die Visite für die gynäkologische Beratung in Hinblick auf die medizinisch-assistierte Fortpflanzung (Kodex 89.01), die laborchemischen zur Vorbereitung dienlichen diagnostischen Untersuchungen, welche für die Frau und ihren Partner vorgesehen sind, sowie das klinische psychologische Gespräch mit dem Paar (Kod. 89.01) werden ambulant durchgeführt und unterstehen der Kostenbeteiligung in allen von den Gesetzesnormen vorgesehenen Fällen.