(1) Ein Bußgeld von 250,00 bis 1.500,00 Euro müssen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen bezahlen,
(2) Ein Bußgeld von 150,00 bis 450,00 Euro müssen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen bezahlen, die
(3) Das Bußgeld laut Absatz 2 wird auf die Hälfte reduziert, wenn der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die unterlassene Meldung der Ausbildungsstandards innerhalb von 30 Tagen ab der Anstellung des Lehrlings übermittelt.