(1) Als Dorflift wird eine Seilbahn mit Skibetrieb mit einer maximalen Förderleistung von 1.200 Personen pro Stunde und einer Länge von höchstens 1.600 Metern bezeichnet, die nicht mit anderen Aufstiegsanlagen verbunden ist. Die Dorflifte und die dazugehörigen Skipisten werden ins Register eingetragen. 7)