(1) Die Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2010 für dieses zweckgebunden wurden, betragen 384.755.265,36 Euro.
(2) Die passiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2009 auf 2.670.821.612,34 Euro festgestellt wurden, belaufen sich aufgrund von Einsparungen, verwaltungsmäßigem Verfall und Verjährung, die im Laufe des Haushaltsjahres 2010 eingetreten sind, auf 2.579.270.403,21 Euro.
(3) Die passiven Rückstände am 31. Dezember 2010 betragen insgesamt 2.995.479.733,61 Euro; davon betreffen 1.705.219.441,44 Euro noch auszuzahlende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2010 und 1.290.260.292,17 Euro noch auszuzahlende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.