(1) Dabei ist vorgesehen, dass das Verzeichnis der gewählten/ernannten Personen durch folgende Angaben ergänzt wird: die entsprechenden Aufgaben, die Position, die Höhe der Honorare, Vergütungen und Vergünstigungen sowie sonstige wirtschaftliche Vorteile.
(2) Das Verzeichnis umfasst insbesondere auch die Erklärung der betroffenen Person über die Ausübung der Funktion des Geschäftsführers oder Aufsichtsrates einer Gesellschaft, mit dem Zusatz „Bei meiner Ehre bestätige ich, dass diese Erklärung der Wahrheit entspricht“.
(3) Das Verzeichnis beinhaltet weiters die Zielsetzungen, die Satzung und die Zusammensetzung der Gremien der Körperschaften und Gesellschaften gemäß Artikel 1.
(4) Jährlich wird ein Bericht über die Ziele und Aktivitäten der unter Artikel 1 genannten Körperschaften und Gesellschaften veröffentlicht.