1. Die Dachmarke kann als fixierte oder modulare Anwendung benutzt werden.
2. Bei der fixierten Anwendung bilden der Schriftzug „Südtirol“ oder „Alto Adige“ und das stilisierte Südtirol-Panorama eine untrennbare Einheit. Die Größe dieser Einheit ist nur proportional skalierbar, und zwar innerhalb der festgelegten Größenvarianten.
3. Die modulare Anwendung ermöglicht die Verwendung aller Basiselemente der Dachmarke. Die modulare Anwendung ist der institutionellen Ebene vorbehalten. Sie wird ausschließlich von den zuständigen Landesressorts und Abteilungen der Landesverwaltung, der Export Organisation Südtirol (EOS), der Business Location Südtirol (BLS) und der Südtirol Marketing Gesellschaft (SMG) verwendet bzw. bei Veranstaltungen, sofern die Kerngruppe ihre Genehmigung erteilt. Die modulare Anwendung ist ausschließlich nach den Vorgaben der Anwendungsrichtlinien erlaubt.
4. Die Dachmarke kann auch in der Anwendungsform „Ein Unternehmen aus Südtirol“ verwendet werden. Bei dieser Anwendungsform (Standortzeichen) bilden die Dachmarke, das Farbpanorama und der Kievit-Schriftzug „Ein Unternehmen aus“ eine untrennbare Einheit, wobei der Wortlaut „Ein Unternehmen aus“ in verschiedenen Sprachvarianten Anwendung finden kann.