1. Vor Ablauf kann der Lizenznehmer jederzeit auf die Lizenz für die Benutzung der Dachmarke verzichten. Dazu muss er dem oder der Dachmarkenbeauftragten per Einschreiben mit Rückschein oder auf einem gleichwertigen anderen Übermittlungsweg eine ausdrückliche Mitteilung zukommen lassen.
2. Der Rücktritt ist ab dem Datum rechtswirksam, an dem die Mitteilung beim Empfänger eingeht.