1. Es kann zwischen der fixierten Anwendung oder der modularen Anwendung oder der Anwendungsform „Ein Unternehmen aus Südtirol“ gewählt werden.
2. Wird die fixierte Anwendung oder die Anwendungsform „Ein Unternehmen aus Südtirol“ beantragt, so wird die Lizenz zur Benutzung der Dachmarke nach Prüfung durch ein automatisiertes Verfahren erteilt. Die Dachmarke kann von der Webseite des Landes http://www.provinz.bz.it/dachmarke herunter geladen werden. Das automatisierte Verfahren ist Unternehmen mit einer Eintragung im Handelsregister der Handelskammer Bozen vorbehalten. Ist das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, so wird die Lizenz zur Benutzung der fixierten Anwendung der Dachmarke erst dann erteilt, wenn der Antrag nach Überprüfung für positiv befunden wurde.
3. Wird die modulare Anwendung beantragt, so wird die Lizenz zur Benutzung der Dachmarke erteilt, nachdem der Antrag überprüft und für positiv befunden wurde. Die individuellen Zugangsdaten für das Herunterladen der digitalen Vorlagen werden per E-Mail übermittelt. Auf Antrag werden die entsprechenden Dateien zugesandt. Die modularen Anwendungen müssen bis auf Widerruf durch die Kerngruppe, ausnahmslos der bzw. dem Dachmarkenbeauftragten zur Freigabe vorgelegt werden. Diese wird ausschließlich im Falle einer dachmarkengerechten und richtlinienkonformen Verwendung erteilt.