1. Träger, Eigentümer und Inhaber der Dachmarke ist das Land.
2. Das Land vergibt die Dachmarke zur Benutzung vor allem an Unternehmen oder Organisationen mit Sitz im Landesgebiet, mit dem Ziel, einen positiven gegenseitigen Imagetransfer zu fördern. Der Markenbenutzer profitiert vom Image und der Marktkraft der Dachmarke und stärkt im Gegenzug mit seinem Image die Dachmarke.