1. Die Lehrpersonen bewerten während des gesamten Schuljahres die Lernprozesse, die erworbenen Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und allen weiteren didaktischen Tätigkeiten. Die Bewertung berücksichtigt die verschiedenen Kompetenzbereiche und Fertigkeiten, wie sie von den Rahmenrichtlinien des Landes vorgesehen sind, stützt sich auf schriftliche, grafische, mündliche und/oder praktische Leistungserhebungen und andere geeignete Bewertungselemente und nutzt geeignete Methoden und Instrumente.
2. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, während eines Bewertungsabschnittes eine angemessene Anzahl von Bewertungen vorzunehmen und in den einschlägigen Dokumenten der Schule zu vermerken, damit die periodische und Jahresbewertung der Schülerinnen und Schüler eindeutig begründet werden kann.
3. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, das Verhalten der Schülerinnen und Schüler und den Erwerb der Kompetenzen, einschließlich der Kompetenzen des fächerübergreifenden Lernbereichs bzw. die Lernergebnisse laut Bildungsprofil der jeweiligen Rahmenrichtlinien des Landes regelmäßig zu beobachten und zu dokumentieren. Entsprechende Kriterien und Formen werden vom Lehrerkollegium in Übereinstimmung mit der Planung im Schulcurriculum definiert.