1. Die Bewertung der Lernprozesse, der erworbenen Kompetenzen und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose erfolgt, auf der Grundlage des Individuellen Erziehungsplans (IEP).
2. Bei der Bewertung der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose muss im Lehrerregister bzw. im Protokoll der Bewertungskonferenz angegeben werden, in welchen Fächern und weiteren didaktischen Tätigkeiten des gesamten persönlichen Jahresstundenplans besondere Unterrichtsmaßnahmen oder Bewertungskriterien angewandt wurden und welche Fördermaßnahmen, teilweise auch anstelle der geplanten Inhalte in den einzelnen Fächern, durchgeführt wurden. Im Zeugnis scheint kein Hinweis auf besondere Unterrichtsmaßnahmen oder differenzierte Bewertungskriterien auf.
3. Die Leistungserhebungen werden so gestaltet, dass sie dem erteilten Unterricht entsprechen und geeignet sind, den Fortschritt der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose in Bezug auf ihre Möglichkeiten und Ausgangslage zu beurteilen.
4. Bei den Leistungserhebungen haben die Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose Anrecht auf geeignete Unterstützung und auf die notwendigen Hilfsmittel.
5. Für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose kann die Vorlage zur Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen auf der Grundlage des jeweiligen Individuellen Erziehungsplanes angepasst werden.