Befinden sich in betriebsinternen Tankstellen sowohl Depots für Kraftfahrzeuge als auch Depots für Heizanlagen oder Industriebetriebe, wird der Antrag, der sich auf den Treibstoffvertrieb bezieht, von der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel bearbeitet. Weist das Depot für Heizanlagen oder Industriebetriebe ein Fassungsvermögen von mehr als 25 m³ auf, ist der Genehmigungsantrag an die Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel zu richten.
Mit In-Kraft-Treten der neuen Handelsordnung fallen auch die Tankstellen der öffentlichen Verwaltung, für die vorher das Regierungskommissariat zuständig war, in die Zuständigkeit des Landes.
Im Tankbereich müssen Schutzsysteme gegen die Grundwasserverschmutzung (Abdichtung des Tankstellengeländes, Sammlung des Regenwassers, Systeme, die das Versickern von verschüttetem Treibstoff verhindern) vorgesehen werden.