Leistungs- bereich | Beteiligung/Tarif | betroffene Leistung | Definition Anwendungsbereich | Befreiungen |
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Medikamente | 1 Euro | Rezept | Medikamente für bestimmte Pathologien (gemäß Dekrete des Gesundheitsministerium Nr. 329/1999 und Nr. 296/2001) andere Invaliden die nicht vollständig befreit sind Inhaber einer Sozialrente und die zu Lasten lebenden Familienangehörigen Personen über 65 Jahren mit einem bereinigten Familieneinkommen von 36.152 Euro jährlich, Mindestrentner über 60 Jahren mit Zulasten lebende Familienangehörigen mit einem Mindesteinkommen von 8.263 Euro jährlich, welches bis zu 11.362 Euro jährlich für den Ehegatten und 516 Euro für jedes zu Lasten lebendes Kind erhöht wird | Gefängnisinsassen, Personen die durch Pflichtimpfungen, Transfusionen und Verabreichung von Hämoderivaten irreversible Schäden davon getragen haben, Patienten in Schmerztherapie (Ges. 08.02.01 Nr.12) Bedürftige, 100 prozentige Invaliden, inbegriffen die Blinden mit binokularen Sehrestvermögen bis 1/20, minderjährigen Zivilinvaliden, die die Begleitzulage erhalten, Kriegsinvaliden, große Dienstinvaliden, große Arbeitsinvaliden |
2 Euro | pro Medikament | alle anderen | Gefängnisinsassen, Personen die durch Pflichtimpfungen, Transfusionen und Verabreichung von Hämoderivaten irreversible Schäden davon getragen haben, Patienten in Schmerztherapie (Ges. 08.02.01 Nr.12) Bedürftige, 100 prozentige Invaliden, inbegriffen die Blinden mit binokularen Sehrestvermögen bis 1/20, minderjährigen Zivilinvaliden, die die Begleitzulage erhalten, Kriegsinvaliden, große Dienstinvaliden, große Arbeitsinvaliden |
4 Euro | für 2 oder mehr verschriebene Medikamente (in den von Gesetz vorgesehenen Fällen) | alle anderen | Medikamente für bestimmte Pathologien (gemäß Dekrete des Gesundheitsministerium Nr. 329/1999 und Nr. 296/2001) andere Invaliden die nicht vollständig befreit sind Inhaber einer Sozialrente und die zu Lasten lebenden Familienangehörigen Personen über 65 Jahren mit einem bereinigten Familieneinkommen von 36.152 Euro jährlich, Mindestrentner über 60 Jahren mit Zulasten lebende Verwandten mit einem Mindesteinkommen von 8.263 Euro jährlich, welches bis zu 11.362 Euro jährlich für den Ehegatten und 516 Euro für jedes zu Lasten lebendes Kind erhöht wird |
Die Regelung für die Generika bleibt gemäß Beschluß der Landesregierung Nr. 4431 vom 3. Dezember 2001 aufrecht. Falls vom Betreuten ein Differenzbetrag für ein Medikament bezahlt werden muß, ist dieser zusätzlich zur Kostenbeteiligung pro Medikament zu berechnen |
Bodenrettung | 0 Euro | gerechtfertigter Transport | Für alle | |
Gesamtkosten des Transportes bis zu 100 Euro pro Einsatz | nicht gerechtfertigter Einsatz
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200 Euro | Durchgeführte Einsätze für Personen in offensichtlich angetrunkenem Zustand, oder mit einem Promillewert, welcher 1,5 Milligramm pro Liter überschreitet | Für alle | |
Programmierte Transporte | 25 Euro pro Einsatz, maximal 250 Euro im Jahr | gerechtfertigter Einsatz (vom Arzt verschrieben) | für alle Patienten | Transporte mit Liege oder Stuhl aus Gesundheitsgründen, weil mit anderen Transportmitteln nicht möglich, Transporte zwischen Krankenhauseinrichtungen Strahlentherapie, Dialyse, Frauen in der Schwangerschaft für Leistungen welche mit der Schwangerschaft zusammenhängen wegen wirtschaftlicher Situation (1,5 Quote für dem Lebensminimum),
alte Menschen über 60 Jahren mit einem Mindesteinkommen von 8.263 Euro jährlich, welches bis zu 11.362 Euro jährlich für den Ehegatten und 516 Euro für jedes Zulasten lebendes Kind erhöht wird |
Flugrettung | 100 Euro pro Einsatz | bei gerechtfertigtem Einsatz
| medizinische Rechtfertigung und lebensbedrohende Situation | Frauen in der Schwangerschaft für Leistungen welche mit der Schwangerschaft zusammenhängen wegen wirtschaftlicher Situation (1,5 Quote für dem Lebensminimum), |
Erste Hilfe | 0 Euro | wenn Erste Hilfe Leistung von Krankenhaus- aufenthalt gefolgt wird | für alle | |
| 15 Euro | gerechtfertigte Fälle (ohne nachfolgende Krankenhausaufnahme) | für alle | Gefängnisinsassen, Personen die durch Pflichtimpfungen, Transfusionen und Verabreichung von Hämoderivaten irreversible Schäden davon getragen haben, Bedürftige, Patienten in Schmerztherapie (Ges. 08.02.01 Nr.12) 100 prozentige Invaliden, inbegriffen die Blinden mit binokularen Sehrestvermögen bis 1/20, minderjährigen Zivilinvaliden, die die Begleitzulage erhalten, Kriegsinvaliden, große Dienstinvaliden, große Arbeitsinvaliden bestimmte Pathologien (gemäß Dekrete des Gesundheitsministerium Nr. 329/1999 und Nr. 296/2001) andere Invaliden die nicht vollständig befreit sind+F24 Frauen in der Schwangerschaft für Leistungen welche mit der Schwangerschaft zusammenhängen Inhaber von Sozialrenten und die zu Lasten lebenden Familienangehörige Personen über 65 Jahren mit einem bereinigten Mindesteinkommen von 36.152 Euro jährlich, Mindestrentner über 60 Jahren mit Zulasten lebenden Familienanghörigen mit einem Mindesteinkommen von 8.263 Euro jährlich, welches bis zu 11.362 Euro jährlich für den Ehegatten und 516 Euro für jedes zu Lasten lebende Kind erhöht wird |
| 50 Euro + Tarif für jede Einzelleistung wie im Tarifverzeichnis für die fachärztlichen ambulatorischen Leistungen, bis max 100 Euro | nicht dringend, bzw. nicht gerechtfertigt | nicht als erste Hilfe gerechtfertigt | die Ticketbefreiung gilt nur für die fachärztlichen ambulatorischen Leistungen |
Visiten für Privatpatienten | 20% Steigerung auf derzeitigem Tarif | | | |
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Day Hospital | 0 | | | |
Day Surgery | 0 | | | |
Begleitpersonen | 15 Euro x Tag | | | |
Sonderbetten (Klassepatienten) | 150 Euro x Tag | | | |
Alle weitern stationären Aufenthalte - Akutfälle - Rehafälle - Langzeitpat. - Reha ex art 26 (Salus-C., Sanatrix) |
| alle Aufenthaltstage, ausgenommen der Entlassungstag, in einer öffentlichen oder akkreditierten Einrichtung, mit welche vertragliche Abkommen abgeschlossen wurden | | Gefängnisinsassen, Personen die durch Pflichtimpfungen, Transfusionen und Verabreichung von Hämoderivaten irreversible Schäden davon getragen haben, Bedürftige, 100 prozentige Invaliden, inbegriffen die Blinden mit binokularen Sehrestvermögen bis 1/20, minderjährigen Zivilinvaliden, die die Begleitzulage erhalten, Kriegsinvaliden, große Dienstinvaliden, große Arbeitsinvaliden bestimmte Pathologien (gemäß Dekrete des Gesundheitsministerium Nr. 329/1999 und Nr. 296/2001) andere Invaliden die nicht vollständig befreit sind Inhaber von Sozialrenten und die zu Lasten lebenden Familienangehörigen Personen über 65 Jahren mit einem bereinigten Familieneinkommen von 36.152 Euro jährlich, Mindestrentner über 60 Jahren mit zu Lasten lebenden Familienangehörigen mit einem Mindesteinkommen von 8.263 Euro jährlich, welches bis zu 11.362 Euro jährlich für den Ehegatten und 516 Euro für jedes zu Lasten lebendes Kind erhöht wird Patienten die sich aufgrund einer Suchtkrankheit oder einer psychischen Krankheit einer stationären Therapie unterziehen Frauen in der Schwangerschaft für Leistungen welche mit der Schwangerschaft zusammenhängen und Aufnahmen zur Entbindung |
Zusätzliche Erleichterung für Familien für alle Leistungen (inkl. die ambulanten fachärztlichen instrumentaldiagnostischen Leistungen und Laboruntersuchungen): - vollständige Befreiung von zu Lasten lebenden Kindern bis zu 14 Jahren mit einem bereinigten Familieneinkommen von 36.152 Euro jährlich, - Herabsetzung des Tickets aller Tarife um 50% für alle zu Lasten lebenden Kindern mit dem jährlichen Maximalbetrag reduziert um 50% Als Bedürftige und Befreite wegen wirtschaflicher Situation gelten jene Personen welche die 1,50 Quote des sozialen Mindesteinkommens ( D.L.H. Nr. 30 vom 11. August 2000 in geltender Fassung) nicht erreichen
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