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Beschluss Nr. 3384 vom 18.09.2000
Bestimmung der beruflichen Voraussetzungen für die Ernennung der Direktoren der einzelnen Führungsstrukturen des Landes und Widerruf (abgeändert mit Beschluss Nr. 3359 vom 23.09.2002)

Anlage

Besondere berufliche Voraussetzungen für die Ernennung zum/r Abteilungs- bzw. Amtsdirektor/in :

 

1.3. Presseamt: Eintragung ins Album der Berufsjournalisten

 

3. Anwaltschaft des Landes: Rechtsanwalt

3.1. Vertragsamt: Doktorat in Rechtswissenschaften

3.3. Zentralamt für Rechtsangelegenheiten:  Rechtsanwalt

3.4. Amt für Rechtsangelegenheiten der Urbanistik: Rechtsanwalt

3.5. Amt für Rechtsangelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft: Rechtsanwalt

 

6.1. Schätzamt: Doktorat in Ingenieurwesen oder Forstwirtschaft oder Agrarwissenschaften mit entsprechender Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer oder für Landwirtschaft

6.3. Enteignungsamt: Doktorat in Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften

 

10. Tiefbau: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung

10.1. Amt für Straßenbau West: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung

10.2. Amt für Straßenbau Mitte/Süd: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung

10.3. Amt für Straßenbau Nord/Ost: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung

10.4. Amt für Infrastrukturen: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung

10.5. Amt für Entsorgungsanlagen: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung.

11. Hochbau und technischer Dienst: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung

11.1. Amt für Hochbau Ost: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung

11.2. Amt für Hochbau West: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung

11.3. Amt für Sanitätsbauten: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung

11.4. Amt für Bauerhaltung: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung

11.6. Amt für Geologie und Baustoffprüfung: Doktorat in Geologie oder Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung

 

12. Straßendienst: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder ein anderes Doktorat in Verbindung mit der Reifeprüfung der Oberschule für Geometer oder der Reifeprüfung der Gewerbeoberschule

12.1. Straßendienst Vinschgau: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

12.2. Straßendienst Burggrafenamt: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

12.3. Straßendienst Bozen/Unterland: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

12.4. Straßendienst Salten/Schlern: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

12.5. Straßendienst Eisacktal: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

12.6. Straßendienst Pustertal: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

 

25.3. Technisches Amt für den geförderten Wohnbau: Doktorat in Ingenieurwesen oder Architektur und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

 

26.1. Amt für Brandverhütung: Doktorat in Ingenieurwesen und entsprechende Staatsprüfung

26.2. Feuerwehrdienst: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung

26.3. Amt für Zivilschutz: Doktorat in Ingenieurwesen oder Forstwirtschaft oder Agronomie und entsprechende Staatsprüfung oder Reifezeugnis der Oberschule für Geometer

26.4. Hydrographisches Amt: Doktorat in Ingenieurwesen, Geologie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Geografie

 

27. Raumordnung: Doktorat in Architektur oder Raumplanung und Raumordnung oder Ingenieurwesen für Raumplanung und Raumordnung oder Ingenieurwesen für Umwelt und Raumordnung und entsprechende Staatsprüfung

 

Dieselben beruflichen Voraussetzungen gelten auch für die Ernennung zum/r Direktor/in der einzelnen Ämter der Abteilung 27.

 

29. Landesagentur für Umwelt und Arbeitsschutz: Doktorat in einer naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung

29.3. Labor für Luft- und Lärmanalysen: Doktorat in Chemie und Staatsprüfung

29.5. Labor für Wasseranalysen: Doktorat in Chemie und Staatsprüfung

29.7. Labor für Lebensmittelanalysen: Doktorat in Chemie oder in pharmazeutischer Chemie und Technologie und entsprechende Staatsprüfung, sowie das Doktorat in Lebensmitteltechnologie und die entsprechende Staatsprüfung.

29.8. Labor für physikalische Chemie: Doktorat in Chemie und entsprechende Staatsprüfung oder Doktorat in Physik

29.9. Biologisches Labor: Doktorat in Biologie und entsprechende Staatsprüfung

29.11. Amt für Sicherheitstechnik: Doktorat in Ingenieurwesen und Staatsprüfung

 

30. Wasserschutzbauten: Doktorat in Forstwirtschaft oder Ingenieurwesen und Staatsprüfung

30.3. Amt für Stauanlagen: Doktorat in Ingenieurwesen, Fachrichtung Wasserwirtschaft und Staatsprüfung

30.4. Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung Ost: Doktorat in Forstwirtschaft oder Ingenieurwesen und entsprechende Staatsprüfung

30.5. Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung Nord: Doktorat in Forstwirtschaft oder Ingenieurwesen und entsprechende Staatsprüfung

30.6. Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung Süd: Doktorat in Forstwirtschaft oder Ingenieurwesen und entsprechende Staatsprüfung

30.7. Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung West: Doktorat in Forstwirtschaft oder Ingenieurwesen und entsprechende Staatsprüfung

 

31.12. Landestierärztlicher Dienst: Doktorat in Veterinärmedizin

 

32. Forstwirtschaft: Doktorat in Forstwirtschaft und Staatsprüfung

 

Dieselben beruflichen Voraussetzungen gelten auch für die Ernennung zum/r Direktor/in der einzelnen Forstinspektorate der Abteilung 32.

 

33. Land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen: Doktorat in Agronomie, Forstwirtschaft, Biologie oder Chemie

33.2. Amt für Agrikulturchemie: Doktorat in Chemie und entsprechende Staatsprüfung

 
37.1. Amt für Gewässernutzung: Doktorat in Ingenieurwesen, Geologie, Forstwirtschaft oder Agronomie.
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