Anlage ARegelung der Arbeitseingliederung von sozialen Zielgruppen
Verteilung der Kompetenzen und Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsämtern und den Sozialdiensten
I. Prämisse
Die Arbeitseingliederung ist eine gemeinsame Aufgabe der Verwaltungsbereiche Arbeit und Soziales. Die jeweiligen Kompetenzen, die Formen der Zusammenarbeit sowie die Organisation der Sozialdienste sind nachfolgend geregelt.
II. Verteilung der Kompetenzen1. Die Aufgaben der Arbeitsämter und der Sozialdienste sind in der beiliegenden Tabelle I festgelegt. Die zu gemeinsamen Aufgaben erklärten Agenden sind nach den Formen der Zusammenarbeit laut Punkt III zu erledigen.
2. Der Abschluß der Anvertrauensabkommen mit privaten und öffentlichen Betrieben ist Zuständigkeit der Landesabteilung Arbeit. Die Sozialdienste sind befugt für die kurzfristige Außenverlegung von Werkstattplätzen in privaten und öffentlichen Betrieben Anvertrauensabkommen für die praktische Erprobung der Arbeitsfähigkeit im Sinne von Artikel 10 des L.G. Nr. 20/1983 für die Höchstdauer zu 3 Monaten abzuschließen. Die Auswahl der Betriebe erfolgt im Einvernehmen mit dem Arbeitsamt.
III. Formen der ZusammenarbeitEs sind folgende Instrumente und Verfahren der Zusammenarbeit vorgesehen:
1. Auf der operativen Ebene vorprogrammierte wöchentliche, halbtägige Treffen zwischen den Fachmitarbeitern/innen der Sozialdienste und des Arbeitsamtes auf Bezirksebene.
2. Bei diesem Treffen werden bei Bedarf zusätzliche Termine für die Ausarbeitung der Projekte, für Kontakte mit der Familie, usw. vereinbart.
3. Auf der institutionellen Ebene jährliche Aussprache zwischen den beteiligten Institutionen: Landesabteilungen Arbeit und Sozialwesen, Direktoren der Sozialdienste.
4. Verwendung eines einheitlichen gemeinsamen Antragsmusters für die Inanspruchnahme des Dienstes nach dem Muster in Tabelle II.
5. Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Die Arbeitseingliederung wird in der Öffentlichkeitsarbeit als "Integriertes Projekt zur Arbeitseingliederung", nämlich als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsämter und der Sozialdienste dargestellt. Die Initiativen zur Öffentlichkeitsarbeit sind zwischen den Institutionen abzusprechen und eventuell gemeinsam vorzubereiten.
6. Gemeinsame Schulung/Fortbildung. Es wird von den Abteilungen Arbeit und Sozialwesen ein Programm für eine gemeinsame Fortbildung der Mitarbeiter/innen bei den Arbeitsämtern und den Sozialdiensten erstellt.
Als Ergänzung der Grundqualifikation wird für die Mitarbeiter beider Dienste ein Qualifikationskurs über die Arbeitseingliederung angeboten.
7. Abschluß von eigenen Einvernehmensprotokollen zwischen den Arbeitsämtern und den Sozialdiensten im Rahmen der allgemeinen Richtlinien zur Zusammenarbeit auf Bezirksebene.
IV. Organisation der Sozialdienste in bezug auf die Arbeitseingliederung1. Zuordnung des Dienstes. Die Leistungen der Sozialdienste im Rahmen des integrierten Projektes zur Arbeitseingliederung sind im Sprengel angesiedelt.
2. Zugeordnete Berufsbilder. Die Leistungen der Arbeitseingliederung werden von folgenden Berufsfiguren erbracht:
- Erzieher: Sozialassistenten, Sozialpädagogen, Behindertenerzieher
- Werkerzieher
- Behindertenbetreuer, die bereits in der Eingliederung tätig sind.
3. Anforderungsprofil/Qualifikation. Die fachlichen Mitarbeiter/innen müssen folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Bewältigung der Aufgaben, welche im Rahmen der Arbeitseingliederung den Sozialdiensten zugeordnet sind;
- die Erstellung und Begleitung von Projekten für die Klienten der Arbeitseingliederung, welche im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes über die Arbeitsbeschaffung hinausgeht (Wohnfrage, soziale Integration, Freizeit usw.);
- die Gestaltung der Maßnahmen, die als Hilfe zur Arbeit für Sozialhilfeempfänger definiert werden.
Die Bewältigung dieser Aufgaben stellt an die Mitarbeiter/innen folgende Anforderungen:- spezifische fachliche Kenntnisse im Bereich der Arbeitsrehabilitation;
- Ausgeprägte Fähigkeit zur Teamarbeit und zur interdisziplinären Zusammenarbeit;
- selbständige Gestaltung und Durchführung von Projektarbeit.
Für den Einsatz der Mitarbeiter/innen der Sozialdienste im Bereich der Arbeitseingliederung – neben den Grundausbildung laut Berufsbild – sind folgende berufliche Qualifikationen erforderlich:- Regelmäßige gemeinsame Fortbildung mit den Arbeitseingliederern der Abteilung Arbeit zu spezifischen Themen.
Tab. I
AUFTEILUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN
BEREICH ARBEIT | ARBEIT/SOZIALES | BEREICH SOZIALES |
| Ausarbeitung des Gesamtprojektes für die Arbeitseingliederung und soziale Begleitung | |
Kontakte mit den Interessensverbänden | | |
Verfügbarkeit des Arbeitsangebotes | | |
Kontaktaufnahme mit den Betrieben | | |
Erstgespräch mit dem Betrieb | | |
Betriebsanalyse, Arbeitsplatzanalyse (z.B. Organisation, Produktion, Personal) | Anforderungen des Betriebes – Analyse | |
Beratung / Informationen an Interessierte | Öffentlichkeitsarbeit | Allgemeine Informationen zum Arbeitseingliederungsdienst |
Erstgespräch/Erläuterungen mit dem Betroffenen | | |
Erstkontakt mit den zuweisenden Diensten | Vorstellung der Arbeitsfähigkeiten; Treffen mit den zuweisenden Diensten im Laufe des Projektes | |
Aufnahme des betroffenen zur Eingliederung | | |
Bezugspunkt für die Familie für das Eingliederungsprojekt | Periodische Treffen mit der Familie | Informationen über tägliche Angelegenheiten |
Abschluß von Verträgen | | Abschluß von Verträgen für Außenverlegungen |
Adaptierung des Arbeitsplatzes | | Hinweise und technische Hilfsmittel |
Mitarbeit in Fachkommissionen | | |
Sensibilisierung am Arbeitsplatz - (macro) | | Sensibilisierung am Arbeitsplatz - (micro) |
Soziale Förderung der Anstellungen | | |
Arbeitsvermittlung ausüben | | |
Finanzielle Unterstützung für den Betrieb (Taschengeld an Betroffene) | | |
Versicherungen (INAIL u.a.) | | |
Finanzierung von begleitenden Leistungen (Beförderung, Mittagessen usw.) | | Organisieren der begleitenden Leistungen (Beförderung, Mittagessen usw.) und Finanzierung der außerordentlichen Beförderungen und Einzug der Anwesenheitslisten |
Gewährung Monatsprämie | | Anwesenheitskontrolle |
Den Ablauf des Projektes verfolgen - (macro) Treffen mit dem Arbeitgeber offizielle Treffen mit dem Personal | Verlauf des Projektes – Analyse regelmäßige Überprüfung des Projektes am Arbeitsplatz Formulierung von Maßnahmen und Hypothesen Projektarbeit/suchen neuer Interventionsformen | Den Ablauf des Projektes verfolgen – (micro) Begleitung am Arbeitsplatz Regelmäßige Besuche im Betrieb, Beobachtungen zum Verlauf des Projektes, ständige Vermittlung in den Beziehungen zwischen Personal und Betroffenen, Überprüfung der an den Betroffenen zugeteilten Aufgaben |
TAB.II
ABTEILUNG ARBEIT Arbeitsamt Leonardo da Vinci Straße, 7 39100 BOZEN | SOZIALDIENSTE ___________________________ _____________________ Str. Nr. ___ 39____ ___________ |
Anfrage um Zulassung zum integrierten Projekt zur Arbeitseingliederung
Eintragung in das Verzeichnis der Klienten von Arbeitseingliederungsprojekten
Der/die Unterfertigte geboren am
in wohnhaft in
Straße / Nr. Tel.
Steuernummer ,
ERSUCHT
- in die Verzeichnisse des Arbeitsamtes und der Sozialdienste als Kunde der integrierten Projekte für die Arbeitseingliederung eingetragen zu werden
- die Maßnahmen im Rahmen des integrierten Projektes für die Arbeitseingliederung von Seiten der Arbeitsämter und der Sozialdienste in Anspruch nehmen zu dürfen
Hinweis im Sinne von Art. 10 des Datenschutzgesetzes vom 31. Dezember 1996, Nr. 675: Die von Ihnen in diesem Antrag übermittelten personenbezogenen Daten werden von der Landesverwaltung auch in digitaler Form für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 30. Juni 1983, Nr. 20 und des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68 verarbeitet und können auch ausschließlich für statistische Zwecke den Sanitätsdiensten übermittelt werden. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Abteilung Arbeit und der Direktor des zuständigen Sozialdienstes. Es stehen Ihnen die Rechte nach Artikel 13 des Datenschutzgesetzes zu, d.h. Sie können zu Ihren Daten Zugang erhalten, um deren Korrektur oder Ergänzung, und - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - deren Löschung oder Sperrung zu verlangen. |
(Ort) (Datum) (Der/die Antragsteller/in)
Der Vormund geboren am
in wohnhaft in
Straße / Nr.
(Der Vormund)
Der/die Koordinator/in des Bezirksarbeitsamtes
___________________________________ | Der/die Direktor/in der Sozialdienste
_________________________________________ |
Der Antrag kann bei folgenden Bezirksarbeitsämtern abgegeben werden:
Bozen und Umgebung L. da Vinci Str. 7 39100 Bozen | Burggrafenamt Sandplatz 10 39012 Meran | Eisacktal Bahnhofstr. 18 39042 Brixen | Pustertal Groß-Gerau Promenade 6 39031 Bruneck | Vinschgau Schlandersburg 6 39028 Schlanders | Wipptal Bahnhofstr. 2/E 39049 Sterzing | Unterland Lauben 22 39044 Neumarkt |
Anlage BPersonalparameter für die Mitarbeiter/innen der Sozialdienste im Rahmen der Arbeitseingliederung
1. Für die Bewältigung der Aufgaben der Sozialdienste im Rahmen der Arbeitseingliederung wird folgender Personalbedarf ausgewiesen:
- Für die Sozialdienste Bozen: 5 Mitarbeiter/innen
- Für die Sozialdienste außerhalb Bozen: 1 Mitarbeiter/in pro Sozialsprengel
Im Jahr 2000 ist bei den Sozialdiensten mindestens folgender Personalstand zu gewährleisten:
- Sozialdienste Wipptal, Vinschgau, Salten-Schlern, Überetsch-Unterland, Eisacktal, Pustertal:
1 Mitarbeiter/in pro Bezirksgemeinschaft
- Sozialdienste Burggrafenamt: 2 Mitarbeiter/innen
- Sozialdienste Bozen: 3 Mitarbeiter/innen
2. Zugelassene Berufsbilder:
- Erzieher (Sozialpädagogen), Sozialassistenten, Behindertenerzieher
- Werkerzieher
- Behindertenbetreuer (nur wenn bereits im Bereich tätig)