Die Ausgaben werden mittels regulären Rechtfertigungsunterlagen belegt also mit Rechnungen, Steuerquittungen, Kassenbons, Spesennoten oder ähnlichen Unterlagen.
Getätigte Ausgaben, die auf eigene Kosten vorgestreckt wurden, können rückerstattet werden.
Es können auch Sammelankäufe von Objekten für die künftige Verwendung getätigt werden.
Zusätzlich zu jedem Ausgabendokument ist eine kurze Beschreibung der Umstände, im Zuge derer die Ausgabe zustande gekommen ist, abzugeben. Für die Ankäufe die vorab getätigt werden, ist eine Erklärung, dass für die Verwendung der Güter die hier vorgesehenen Kriterien eingehalten werden, beizulegen.
Die Zahlungen können auch mittels Kontokorrent gemäß Art. 54/bis des Landesgesetzes Nr. 1 vom 29. Jänner 2002 getätigt werden, sowie mittels Kreditkarte, Debitkarte (Bancomat), Prepaid-Karten und mittels Internetbanking.