(1) Den Teilnehmern am Lehrervermittlungs- und Austauschprogramm "Lehren und Lernen in Südtirol" werden jährlich pro Wettbewerbsklasse bis zu zehn Prozent der ganzjährig verfügbaren Supplenzstellen mit vollem Auftrag vorbehalten. Jedem Teilnehmer steht dieser Stellenvorbehalt nur ein Mal zu. Der zuständige Schulamtsleiter legt das genaue Ausmaß des Stellenvorbehaltes pro Wettbewerbsklasse unter Berücksichtigung der eingereichten Ansuchen fest.44)