Kundgemacht im A.Bl. vom 6. Februar 2001, Nr. 6.
(1) Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region kundgemacht und tritt am Tage nach seiner Kundmachung in Kraft. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.